Hier nun die Leistungen, die Ihnen aus der Pflegeversicherung zustehen, sofern Sie nach einer
Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Pflegestufe zuerkannt
bekommen haben. Den Antrag auf Pflegeeinstufung stellen wir gerne für Sie.
Für den Begutachtungstermin bieten wir kostenlos, professionelle und sichere Begleitung an.


Wichtig zum Verständnis sind folgende Regelungen:


Geldleistungen

Wenn Sie alle Pflegeleistungen selbst oder durch private Kräfte erbringen oder erbringen
lassen, bekommen Sie weniger Geld aus der Pflegekasse, als wenn Sie einen
Pflegedienst in Anspruch nehmen.


Sachleistungen

Wenn Sie uns als Pflegedienst beauftragen die Pflegeleistungen zu erbringen und
auf die Auszahlung von Geldbeträgen an Sie verzichten, bekommen Sie fast doppelt
soviel Geld aus der Pflegekasse.


Kombinationsleistungen

Wenn Sie nur einen Teil der Mittel aus der Pflegekasse als Sachleistung nutzen wollen,
dann bekommen Sie noch einen Geldanteil ausgezahlt.


Verhinderungspflege

Der Gesetzgeber ging bei der Einführung der Pflegeversicherung von der
so genannten "Teilkasko Lösung" aus: Das heißt:
Die Pflegekasse kann nur einen Teil der erforderlichen Pflege finanzieren,
den Rest muss die Familie oder jeder Einzelne tragen.